Wichtige Verhaltensregeln für Schülerinnen und Schüler:
Bei Erkrankung mit Atemwegssymptomen zu Hause bleiben!
Abstand halten: Es ist, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten, keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln!
Keine Ansprache Auge-in-Auge mit geringem Abstand!
Ein-/Ausgangsplan bzw. Wegepläne beachten! In Fluren und Treppenaufgängen rechts halten!
Schultaschen werden stets mitgeführt!
Händehygiene: regelmäßig und sorgfältig mindestens 20 Sekunden lang die Hände waschen; insbesondere vor dem Essen!
Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere nicht die Schleimhäute berühren, d. h. nicht an den Mund, an die Augen und an die Nase fassen.
Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen.
Das Betreten der Toiletten ist für maximal 5 Schülerinnen oder Schüler erlaubt!
Husten und Niesen in die Armbeuge! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand halten, am besten wegdrehen.
Gemäß unserer Schulordnung ist folgende Regelung verbindlich: „Für den Zeitraum der „Corona Pandemie“ ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) beim Betreten des Schulgeländes, in den Gängen und beim Betreten und Verlassen der Unterrichtsräume für alle Personen Pflicht.“ Hierdurch kann das Risiko, andere Personen anzustecken, verringert werden.
Im Infektionsfall muss umgehend die Schule benachrichtigt werden.
Eine Installation der Corona-Warn-App des Robert-Koch-Instituts auf den Smartphones wird empfohlen. Im Fall einer Risiko-Warnung muss umgehend ein Test veranlasst werden über das Bürgertelefon 03834 8760-2300; E-Mail: corona@kreis-vg.de.
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